Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen

Sicherheit durch regelmäßige Regalinspektionen

Kommissionieren, einstapeln, verpacken und einlagern – die vielfältigen, täglichen Arbeitsprozesse im Lager bedürfen einer hohen Sicherheit. Durch regelmäßige Regalinspektionen und Instandhaltungen wird die Sicherheit von Menschen, Maschinen und Lagerware gewährleistet.

Die Betriebssicherheitsverordnung sieht Lagereinrichtungen/Regale als Arbeitsmittel an. Nach §10 der BetrSichV müssen diese regelmäßig von befähigten Personen kontrolliert werden.

Die DIN EN 15635 Norm unterscheidet hierbei zwischen Sichtkontrollen und Experteninspektionen.

Sichtkontrollen

Der Sicherheitsbeauftragte/Regal-Checker muss sicherstellen, dass Regalinspektionen in regelmäßigen Abständen, üblicherweise wöchentlich, durchgeführt werden, bzw. in anderen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein formaler schriftlicher Bericht ist aufzuzeichnen und aufzubewahren.

Download PDF – Checkliste Sichtkontrolle

Experteninspektionen

Die Experteninspektion ist von einer fachkundigen Person (z.B. ausgebildeter Regalprüfer) durchzuführen, die entsprechenden Gesetze und Verordnungen, berufsgenossenschaftliche Regeln sowie die entsprechenden Normen und Normenentwürfe kennt. Zusätzlich werden spezielle Kenntnisse über Lagereinrichtung und Regale vorausgesetzt.

Download PDF – Regalinspektionen

 

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