Vernichten statt wegwerfen.

Wie hoch ist der Schutzbedarf Ihrer Datenträger?

Sicherheitsstufen der Aktenvernichtung: So klein müssen die Akten geschreddert werden

Sicherheitsstufen der Aktenvernichtung

Quelle: HSM GmbH, www.hsm.eu

Die größten Werte von Unternehmen und Privatpersonen liegen nicht im Sicherheitstresor, sondern leider viel zu oft im Papierkorb.

Nehmen Sie sich einen Augenblick und lassen Sie Ihren Tag Revue passieren. Wo landen…

  • handschriftliche Notizen des letzten Vertriebsmeetings?
  • Fehldrucke mit Umsatzzahlen?
  • Bewerbungsunterlagen in gedruckter Form oder Notizen vom letzten Personalgespräch?

Möchten Sie die Garantie übernehmen, dass diese teils brisanten Unterlagen sicher entsorgt werden? Wer hat alles Zugriff auf Ihren Papierkorb? Der Missbrauch von Daten kostet nicht nur viel Geld, sondern auch den guten Ruf. Unsere Empfehlung: Vernichten Sie sensible Daten direkt dort wo sie anfallen, am Arbeitsplatz.

Für ein vertrauliches Schriftgut wird die Sicherheitsstufe drei empfohlen. In diesem Fall dürfen Streifen höchstens zwei Millimeter breit sein und für Kreuzschnittpartikel sind maximal vier Millimeter Breite und sechs Zentimeter Länge zugelassen. Im privaten Bereich genügt meist die Sicherheitsstufe eins. Weiterhin unterscheiden sich die einzelnen Schredder danach:

  • wie schnell sie arbeiten
  • wie viele Blätter sie gleichzeitig zerkleinern können
  • ob Sie Heftklammern vorher entfernen sollten
  • Geräuschentstehung
  • Energieverbrauch
  • Bedienkomfort

Einige Aktenvernichter für den professionellen Einsatz verarbeiten sogar Knüllpapier.

Ob für Geschäftlich oder privat, im Prüßner Shop finden Sie den passenden Aktenvernichter. Unter 03473/9134-0 stehen wir gern mit Rat und Tat zur Verfügung.