Zum 1. November 2017 treten umfangreiche Normänderungen für alle Leitern in Kraft, welche als Anlegeleiter genutzt werden können und eine Länge von mehr als 3 m aufweisen. Von den Änderungen der Norm EN 131-1 sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, in denen entsprechende Leitern als Arbeitsmittel zum Einsatz kommen. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Standbreite der Leitern und sollen die Sicherheit der Arbeiten auf diesen Leitertypen erhöhen.

Wichtig dabei: Unternehmen sollten auch die Altbestände entsprechend nachrüsten.

Wir raten, unabhängig von den jährlichen Leiternprüfungen, alle Steigsysteme mit Blick auf Sicherheit zu begutachten. Um rechtzeitig reagieren zu können, sollten Sie zudem so früh wie möglich starten: Machen Sie die Gefährdungsbeurteilung daher jetzt und setzten Sie sie bis Ende der Übergangsfrist (Dezember 2017) notwendige Maßnahmen um.

Ihre Möglichkeiten:

1) Bestehende Leitern nachrüsten: Leitern lassen sich regelkonform erweitern, indem beispielsweise entsprechend EN 131-1 eine Quertraverse (Standverbreiterung) bei Anlegeleitern montiert wird. In unserem Premium Betriebseinrichter-Katalog im Kapitel „2a Steigtechnik“ sind entsprechende Standverbreiterungen auf der Seite 2/219 sowie 2/220 zu finden.

Betroffen sind auch aufgesetzte Schiebeteile von dreiteiligen Mehrzweckleitern. Sind die Schiebeteile länger als drei Meter, dürfen sie gemäß der neuen DIN EN 131-1 nur von der Leiter trennbar sein, wenn sie die neuen Anforderungen der größeren Standbreite für Anlegeleitern erfüllen.

neue Norm für Leitern und Steigtechnik

Quertraverse (Standverbreiterung), Quelle: Günzburger Steigtechnik

2) Neuanschaffung: Leitern, welche DIN EN131 entsprechen erwerben. Diese Leitern haben eine hohe Standsicherheit durch eine konische Bauweise.
Umfangreiches Angebot finden Sie in unserem Premium Betriebseinrichter-Katalog im Kapitel „2a Steigtechnik“ ab Seite 2/183 – 2/285

Wir helfen Ihnen gern die Sicherheitsansprüche der neuen Norm in die Tat umzusetzen. Kontaktieren Sie uns 03473 / 9134-0.

Unsere Empfehlung: setzen Sie sich mit Ihrer jeweiligen Berufsgenossenschaft in Verbindung, da es verschiedene Handlungsempfehlungen in den einzelnen Branchen gibt.

„AUSBILDUNG FÜR BEFÄHIGTE PERSONEN FÜR LEITERN UND TRITTE, KLEIN- UND FAHRGERÜSTE“

Im Herbst 2017 bieten wir Ihnen erneut in unserer Schulungsräumen in Aschersleben eine Seminarreihe an. In dem Seminar können Sie alle erforderlichen Kenntnisse erwerben, um die in der Betriebssicherheitsverordnung geforderten wiederkehrenden Prüfungen eigenständig vorzunehmen. Der Zertifikats-Lehrgang wird an einem Tag von einem externen Referenten durchgeführt. Melden Sie sich gern unverbindlich zu unserem Newsletter an. So werden Sie rechtzeitig über die Termine informiert.

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