Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen

Verfasst am 20.02.

Ist Ihr Lager sicher?

Die BetrSichV sagt aus, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind sämtliche Regale regelmäßig zu inspizieren. Dies gilt für alle gewerblich genutzten Regale: Palettenregale, Kragarmregale, Archivregale…

Wichtig:

  • Bei Beobachtung eines Schadens sofortige Meldung an den Sicherheitsbeauftragten
  • Regelmäßige Sichtkontrolle in kurzen Intervallen
  • Mindestens alle 12 Monate eine Regalinspektion nach DIN EN15635 durch eine befähigte Person

 

Sichtkontrolle Unfallgefahr Regalinspektion

(Regaleinsturz bei Halle. Ein Gabelstapler rammte die Stütze eines Hochregals. 2.000-3.000 Tonnen Papier stürzten herunter und verschüttete 5 Personen unter sich. 2 Personen kamen ums Leben. Quelle: Tagesspiegel)

 

Erkennen Sie durch Sichtkontrollen Unfallgefahren frühzeitig und beugen Sie damit Personen- und Sachschäden effektiv vor. So haben Sie auch im Versicherungsfall immer die besseren Argumente.

Die Sichtkontrolle ist in relativ kurzen Intervallen (Empfehlung: monatlich) durchzuführen. Überwiegend erfolgt dies durch eigene Mitarbeiter, dem Regal-Checker. Um den Regal-Checker die Sichtkontrolle zu erleichtern, stellen wir die Liste gern zur Verfügung. 

Experteninspektionen

Die Experteninspektion ist von einer fachkundigen Person (z.B. ausgebildeter Regalprüfer) durchzuführen, die entsprechenden Gesetze und Verordnungen, berufsgenossenschaftliche Regeln sowie die entsprechenden Normen und Normenentwürfe kennt. Zusätzlich werden spezielle Kenntnisse über Lagereinrichtung und Regale vorausgesetzt.

Download PDF – Checkliste zur Sichtkontrolle

DownloadPDF – Regalinspektion

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